Arzt und Verordnung
Die ärztliche Verordnung ist die Eintrittskarte zum Antrag. Sie muss bestimmte formale Angaben enthalten — und sollte den Bedarf so konkret wie möglich begründen.
Wer darf verordnen?
Grundsätzlich jeder Vertragsarzt mit Kassenzulassung — also der Hausarzt ebenso wie Fachärzt:innen für:
- Neurologie
- Orthopädie
- Innere Medizin
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Allgemeinmedizin
In der Praxis empfiehlt sich oft die Kombination: Der Facharzt stellt die Indikation und schreibt einen ausführlichen Befundbericht, der Hausarzt schreibt das Rezept. Bei komplexen Fällen kann auch ein:e Reha-Arzt:Reha-Ärztin der besser geeignete Ansprechpartner sein.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Eine Hilfsmittel-Verordnung (Muster 16) enthält:
- Diagnose mit ICD-10-Schlüssel — z. B. G35 (MS), I69.3 (Schlaganfallfolgen), G82.2 (Paraplegie)
- Bezeichnung des Hilfsmittels: „Elektrorollstuhl" oder spezifischer („Elektrorollstuhl mit Heckantrieb")
- Hilfsmittelnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18) — meist 18.50.04.xxx
- Begründungstext: warum dieses Hilfsmittel notwendig ist
- Datum, Stempel, Unterschrift der Ärzt:in
Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppe 18
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) listet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel. Elektrorollstühle finden sich in Produktgruppe 18 — Krankenfahrzeuge, untergliedert in:
- 18.50.01 — Elektrorollstühle mit Innenraumeignung
- 18.50.02 — Elektrorollstühle mit Außenbereichseignung
- 18.50.04 — Elektrorollstühle für besondere Versorgungen (z. B. Sondersteuerungen)
Die Nummer auf der Verordnung ist nicht zwingend — die Krankenkasse ordnet bei Bedarf zu. Sinnvoll ist sie aber, um Missverständnissen vorzubeugen.
Begründungstext — warum er entscheidet
Der Begründungstext ist oft das wichtigste Element der Verordnung. Er sollte:
- die Gehfähigkeit konkret beschreiben (z. B. „kann nicht mehr als 10 m am Stück gehen")
- begründen, warum ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht (Kraftverlust, Fatigue, Schulterproblematik)
- auf die Erschließung des Nahbereichs abzielen — also Alltagsmobilität, nicht Hobbymobilität
- weitere therapeutische Aspekte nennen (Vermeidung von Druckstellen, Atemarbeit, Mobilitätserhalt)
Verordnung gilt nicht ewig
Eine Hilfsmittel-Verordnung sollte zeitnah eingereicht werden — meistens innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum. Bei längerer Bearbeitung empfiehlt es sich, mit dem Sanitätshaus abzuklären, ob die Verordnung noch aktuell ist.
Häufige Fragen
- Kann auch der Hausarzt einen Elektrorollstuhl verordnen?
Ja. Jede Vertragsärzt:in mit Kassenzulassung darf verordnen. Der Hausarzt kennt oft den Alltag besser, weshalb seine Begründung in der Praxis manchmal überzeugender ausfällt als die eines Facharztes, der die Patient:in nur kurz gesehen hat.
- Muss die Hilfsmittelnummer korrekt sein?
Die Krankenkasse prüft das selbst und korrigiert bei Bedarf. Sinnvoll ist aber eine korrekte Angabe, weil sie zeigt, dass das Hilfsmittel im Verzeichnis steht und keine Sondergenehmigung nötig ist.