Sanitätshaus

Ablauf der Versorgung durch das Sanitätshaus
Vier Schritte beim Sanitätshaus: Beratung, Anpassung, Einweisung, Wartung.

Das Sanitätshaus ist die Schnittstelle zwischen Verordnung, Krankenkasse und Patient:in. Es liefert nicht nur den Rollstuhl, sondern wickelt auch den Antrag und die Wartung ab.

Was macht das Sanitätshaus?

Wer wählt das Sanitätshaus aus?

Theoretisch dürfen Patient:innen das Sanitätshaus frei wählen. In der Praxis ist das eingeschränkt durch sogenannte Versorgerverträge: Krankenkassen schließen mit ausgewählten Sanitätshäusern Verträge ab. Wer einen Vertragsversorger wählt, dessen Antrag wird leichter genehmigt. Wer einen Anbieter ohne Vertrag wählt, kann auf einem Eigenanteil sitzen bleiben.

Praktisch heißt das:

Auswahl in der Praxis

Worauf bei der Auswahl achten:

Eigentum am Rollstuhl

Wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Bei Versorgung über die GKV bleibt der Rollstuhl meistens Eigentum der Krankenkasse. Patient:innen haben ihn als Leihgabe — vergleichbar mit einer Mietversorgung. Daraus folgt:

Auswahl des Modells

Die Krankenkasse zahlt das medizinisch notwendige, ausreichende und zweckmäßige Hilfsmittel — das ist nicht zwingend das günstigste, aber auch nicht das hochwertigste. Wer ein Modell mit Zusatzfunktionen wünscht (etwa Aufstehfunktion, Stehfunktion, höhere Reichweite), kann oft eine Aufzahlung leisten — die Differenz zum Standardmodell. Mehr dazu unter Kosten und Zuzahlung.

Häufige Fragen

Kann ich das Sanitätshaus selbst wählen?

Im Grundsatz ja, aber praktisch eingeschränkt durch Verträge der Krankenkasse mit bestimmten Sanitätshäusern. Wer einen Vertragspartner wählt, hat den einfachsten Weg.

Gehört der Rollstuhl mir oder der Kasse?

Bei Versorgung über die GKV bleibt der Elektrorollstuhl in der Regel Eigentum der Krankenkasse. Die Patient:in hat ihn als Leihgabe.