Wartung und Reparatur
Ein Elektrorollstuhl ist Technik mit Verschleiß. Wartung und Reparatur sind Teil der Krankenkassen-Versorgung — bei korrekter Abwicklung entstehen kaum eigene Kosten.
Wer trägt die Kosten?
Bei Versorgung über die GKV trägt die Krankenkasse die regelmäßige Wartung sowie alle medizinisch notwendigen Reparaturen. Das gilt, solange der Rollstuhl Eigentum der Kasse ist (also bei Leihversorgung). Das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Kasse ab.
Regelmäßige Wartung
Die meisten Hersteller und Sanitätshäuser empfehlen eine jährliche Wartung. Dabei werden geprüft:
- Akku-Zustand (Spannung, Innenwiderstand, Kapazitätstest)
- Motor und Antriebsstrang (Geräusche, Spiel, Schmierung)
- Bremsen (elektromechanische Feststellbremse)
- Bereifung und Reifendruck
- Sitz- und Rückeneinstellung, Polsterzustand
- Joystick und Bedienelemente
- Beleuchtung (sofern vorhanden)
Bei Modellen mit Straßenzulassung ist die jährliche Wartung quasi verpflichtend, weil die Betriebssicherheit für den Straßenverkehr nachweisbar sein muss.
Reparaturen
Bei Defekten meldet sich der Versicherte beim Sanitätshaus. Das Sanitätshaus prüft, beantragt bei umfangreichen Reparaturen einen Kostenvoranschlag bei der Kasse und übernimmt die Arbeit. Bei einer kurzfristigen Reparatur (z. B. defekter Joystick) wird oft ein Leihrollstuhl bereitgestellt.
Häufige Reparaturanlässe:
- Akkutausch (alle 2–5 Jahre je nach Akkutyp)
- Reifenverschleiß (Antriebsräder)
- Joystick-Verschleiß
- Elektronik-Defekte (Steuergerät)
- Polster und Bezüge
Wann zahlt der Versicherte selbst?
Eigenleistung kommt in zwei Fällen ins Spiel:
- Verschulden — bei grob fahrlässigen Schäden (etwa Vernachlässigung des Akkus, mutwillige Beschädigung) kann die Kasse Kosten ablehnen.
- Höherwertiges Modell — bei Aufzahlungen für eine bessere Ausstattung trägt der Versicherte oft auch die Reparaturkosten der entsprechenden Komponenten.
Eine reguläre Zuzahlung wird bei der Reparatur grundsätzlich nicht verlangt — sie ist mit der Erstversorgung bereits geleistet.
Akkulaufzeit und Akkutausch
Die Akkus sind die teuerste regelmäßige Verschleißkomponente:
- Blei-Gel- (AGM-) Akkus: Lebensdauer 2–3 Jahre, Tauschkosten 200–400 Euro je Akku (meist 2 Stück).
- Lithium-Ionen-Akkus: Lebensdauer 5–8 Jahre, Tauschkosten 600–1.500 Euro.
Bei GKV-Versorgung trägt die Kasse den Tausch in regulären Intervallen, das Sanitätshaus organisiert ihn.
Hinweise zur Akkupflege
- Akkus regelmäßig aufladen, nicht erst bei leerem Stand. Tiefentladung verkürzt die Lebensdauer.
- Bei längerer Nichtnutzung (Urlaub, Krankenhausaufenthalt) den Akku alle 2–4 Wochen vollladen.
- Akku-Temperatur beachten — bei Frost reduziert sich die Kapazität, bei Hitze die Lebensdauer.
- Bei Lithium-Akkus die herstellerseitige Lade-Empfehlung beachten (meist 20–80 %-Bereich als optimal).
Detailfragen zur Akkutechnik, zu Reichweite und zu Motorvarianten finden sich auf der technischen Schwester-Domain elektrischerrollstuhl.com/batterie-reichweite.