Wartung und Reparatur

Ein Elektrorollstuhl ist Technik mit Verschleiß. Wartung und Reparatur sind Teil der Krankenkassen-Versorgung — bei korrekter Abwicklung entstehen kaum eigene Kosten.

Wer trägt die Kosten?

Bei Versorgung über die GKV trägt die Krankenkasse die regelmäßige Wartung sowie alle medizinisch notwendigen Reparaturen. Das gilt, solange der Rollstuhl Eigentum der Kasse ist (also bei Leihversorgung). Das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Kasse ab.

Regelmäßige Wartung

Die meisten Hersteller und Sanitätshäuser empfehlen eine jährliche Wartung. Dabei werden geprüft:

Bei Modellen mit Straßenzulassung ist die jährliche Wartung quasi verpflichtend, weil die Betriebssicherheit für den Straßenverkehr nachweisbar sein muss.

Reparaturen

Bei Defekten meldet sich der Versicherte beim Sanitätshaus. Das Sanitätshaus prüft, beantragt bei umfangreichen Reparaturen einen Kostenvoranschlag bei der Kasse und übernimmt die Arbeit. Bei einer kurzfristigen Reparatur (z. B. defekter Joystick) wird oft ein Leihrollstuhl bereitgestellt.

Häufige Reparaturanlässe:

Wann zahlt der Versicherte selbst?

Eigenleistung kommt in zwei Fällen ins Spiel:

Eine reguläre Zuzahlung wird bei der Reparatur grundsätzlich nicht verlangt — sie ist mit der Erstversorgung bereits geleistet.

Akkulaufzeit und Akkutausch

Die Akkus sind die teuerste regelmäßige Verschleißkomponente:

Bei GKV-Versorgung trägt die Kasse den Tausch in regulären Intervallen, das Sanitätshaus organisiert ihn.

Hinweise zur Akkupflege

Detailfragen zur Akkutechnik, zu Reichweite und zu Motorvarianten finden sich auf der technischen Schwester-Domain elektrischerrollstuhl.com/batterie-reichweite.