Medizinische Voraussetzungen

Damit die gesetzliche Krankenkasse einen Elektrorollstuhl bewilligt, muss eine klare medizinische Indikation vorliegen. Die Schwelle ist nicht „Gehbehinderung", sondern: kein manueller Rollstuhl mehr ausreichend.

Die zwei Stufen der Versorgung

Das Versorgungsrecht unterscheidet zwischen einem manuellen Rollstuhl (Greifreifenrollstuhl) und einem Elektrorollstuhl. Der Elektrorollstuhl wird bewilligt, wenn der manuelle Antrieb medizinisch nicht mehr zumutbar oder gar nicht möglich ist. Gründe können sein:

Typische Diagnosen

In der Versorgungspraxis tauchen folgende Krankheitsbilder besonders häufig auf:

Zusammenhang mit Schwerbehinderung und Pflegegrad

Ein Schwerbehindertenausweis ist keine Voraussetzung, hilft aber als Nachweis der Beeinträchtigung. Ebenso ist ein Pflegegrad keine zwingende Bedingung — viele Antragsteller:innen haben einen Pflegegrad zwischen 2 und 4, weil mit der Gehunfähigkeit häufig auch ein erhöhter Hilfebedarf einhergeht. Pflegegrad und Hilfsmittel werden in zwei verschiedenen Sozialleistungssystemen gewährt und beeinflussen sich nicht direkt — siehe Pflegegrad.

Was nicht ausreicht

Mobilitätsbedarf als Maßstab

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen den Grundsatz präzisiert: Ein Elektrorollstuhl muss eine „selbstständige Erschließung des persönlichen Nahbereichs" ermöglichen. Dieser Nahbereich umfasst Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Arzt, Verwandtenbesuch — also alles, was im üblichen Lebensumfeld zu Fuß erreichbar wäre. Reine Hobbynutzung (lange Touren, Outdoor-Sport) begründet keinen Anspruch.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?

Nein, der Schwerbehindertenausweis ist keine formale Voraussetzung. Wichtig ist die ärztliche Indikation. Ein Ausweis kann aber als zusätzlicher Nachweis hilfreich sein.

Muss ich vorher einen manuellen Rollstuhl probiert haben?

In der Praxis fragt die Kasse oft danach, ob ein manueller Rollstuhl ausreicht. Das muss aber nicht zwingend praktisch erprobt sein — eine medizinische Einschätzung, dass dies nicht zumutbar ist, genügt.